Wegweiser für Vorsorge, Trauer und Trost

Kategorie: Vorsorge

Letzte Hilfe-Kurse 2024 im EvKB

Begleitung in der letzten Lebensphase

Bianca Michler, Fachkrankenschwester, Pflegeberaterin und Palliativ-Care-Fachkraft, und ihre Kollegin Fabienne Kuchenbecker, Gesundheits- und Krankenpflegerin, bieten Kurse zum Thema „Letzte Hilfe“ im Evangelischen Klinikum Bethel (EvKB) an. Das Ziel ist es zu lernen, einen geliebten Menschen würdevoll bis zum Tod begleiten zu können und sich nicht hilflos zu fühlen.

Die Kurse „Letzte Hilfe“ umfassen vier Stunden in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr, der nächste Kurs ist am Donnerstag, 15. Februar 2024. Weitere Termine sind am 13. Mai und 26. Juni 2024.

Die Kurse finden im Gesundzentrum Bielefeld, Südring 11 (hinter dem IKEA Gebäude) 33647 Bielefeld mit Parkmöglichkeiten direkt vor der Tür statt.

„Der Kurs nimmt Angehörigen die Angst vor dem Ungewissen, lässt sie Situationen erkennen, wie sich Menschen im Sterbeprozess verändern und vermittelt viele Tipps, wie Ruhe und Zuversicht in diese Situation gebracht werden kann.“

Kursleiterin Bianca Michler zeigt konkrete Beispiele auf: „Wenn das Lieblingsgetränk von Oma süße Limonade ist, dann nutzen wir auch süße Limonade zur Mundpflege. In dieser Lebensphase ist es das Wichtigste, die Lebensqualität zu erhöhen und Symptome wie Angst, Schmerz, Übelkeit und Atemnot zu lindern. Und dabei soll der Mensch noch so viel wie möglich selbst bestimmen. Alles kann, aber nichts muss. Das Ziel ist es, eine entspannte Atmosphäre für alle Beteiligten zu schaffen, da zu sein und diesen letzten Weg gemeinsam zu gehen.

Donnerstag, den 15. Februar 2024 von 09:00 – 13:00 Uhr
Gesundzentrum Bielefeld, Südring 11, 33647 Bielefeld

Montag, den 13. Mai 2024 von 09:00 – 18:00 Uhr
Gesundzentrum Bielefeld, Südring 11, 33647 Bielefeld

Mittwoch, den 26. Juni 2024 von 09:00 – 18:00 Uhr
Gesundzentrum Bielefeld, Südring 11, 33647 Bielefeld

Die Kurse sind kostenfrei.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Anfragen bitte unter Tel. 0521 772-75735 oder unter Tel. 0151 14030036 oder per E-Mail unter fabienne.kuchenbecker@evkb.de

 

 

Der Letzte Hilfe Kurs

Am Ende wissen, wie es geht

Der Ambulante Hospizdienst im AWO-Kreisverbandes Bielefeld e.V. ist Veranstalter der „Letzte Hilfe Kurse“ und bietet diese seit Frühjahr 2018 an verschiedenen Standorten und Wohnquartieren in Bielefeld an.

Sowie ein „Erste Hilfe Kurs“ Wissen für den Notfall vermittelt, wird in einem „Letzte Hilfe Kurs“ Basiswissen, Orientierung und leichte Handgriffe zu Fragen der Begleitung am Lebensende an die Hand gegeben. Der Kurs richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die lernen möchten was Sie für sich selbst und ihnen nahestehende Menschen am Ende des Lebens tun können.

Im Kurs sprechen wir über die Normalität des Sterbens als Teil des Lebens, natürlich werden auch Dokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kurz vorgestellt. Wir informieren über mögliche Beschwerden, die Teil des Sterbeprozesses sein können und wie wir bei der Linderung helfen können. Wir überlegen abschließend gemeinsam, wie man Abschied nehmen kann.

Der Kurs besteht aus vier Einheiten (Modulen) zu jeweils 45 Minuten, die kompakt an einem Kurs-Termin vorgestellt werden:

Modul 1: Sterben als ein Teil des Lebens

Modul 2: Vorsorgen und entscheiden

Modul 3: Leiden lindern

Modul 4: Abschied nehmen

 

Donnerstag, den 01. Februar 2024 von 16:00 – 20:00 Uhr
AWO Aktivitätenzentrum, Meinolfstr. 4, 33607 Bielefeld

Samstag, den 15. Juni 2024 von 14:00 – 18:00 Uhr
AWO Aktiv-Punkt Jöllenbeck, Dorfstraße 35, 33739 Bielefeld

Die Kursgebühr beträgt 15,00 €.  Eine Anmeldung ist notwendig.

Weitere Informationen zum Letzte Hilfe Kurs erhalten Sie vom AWO Ambulanten Hospizdienst unter der Tel. 0521-9320253

Vorsorgeregister

Vorsorgeregister hat Vorteile für Ärzte und Patienten

Funktionserweiterung des ZVR trat im Januar 2023 in Kraft.

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Bürger/innen bei. Es wird bereits seit 2004 von der Bundesnotarkammer als staatliche Einrichtung geführt. Dort sind inzwischen über 5,6 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert. Bisher konnten nur Betreuungsgerichte das ZVR einsehen. Die Funktionserweiterung des ZVR beruht auf dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Erweiterung des Einsichtsrechts auf Ärztinnen und Ärzte hat greifbare Vorteile für Patient, Arzt und Betreuungsrecht.

Viele Ärztinnen und Ärzte haben es in ihrem Klinikalltag häufig mit Personen zu tun, die in einer gesundheitlichen Notsituation keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Durch eine Abfrage des Vorsorgeregisters können Ärzte nun schnell und einfach erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen ein Patient für den Notfall getroffen hat und wer für ihn Entscheidungen zum Wohl des Patienten fällen darf.

Im Hinblick auf die Betreuungsrechtsreform ist auch der Umfang des Registerinhalts erweitert worden. Seit dem 1. Januar 2023 können Bürger/innen neben Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren. Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister und zum Ärzteeinsichtsrecht finden Sie im Internet unter www.vorsorgeregister.de

Foto: fotolia

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