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Kategorie: Nachlass

Vererben und Erben

Witwen und Witwer

Es kommen finanzielle Veränderungen und Herausforderungen

Witwen und Witwer müssen nicht nur Tod und Verlust eines nahen Menschen verkraften. Es kommen finanzielle Veränderungen und Herausforderungen dazu. Denn mit dem Tod des Partners ändert sich oft das Haushaltseinkommen, Rente oder Gehalt von Partner oder Partnerin fallen weg. In dieser Situation bietet der neue Ratgeber der Stiftung Warentest, der Finanzplaner Witwen und Witwer, praktische Unterstützung.

Drei Fragen an die Autorin des Ratgebers Isabell Pohlmann:

Was kann jetzt nicht warten?
Wenn es für die verstorbene Partnerin oder den Partner zum Beispiel eine Risikolebensversicherung gab, muss das Versicherungsunternehmen schnell informiert werden – „unverzüglich“ heißt es dazu in den Vertragsbedingungen -, damit die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden kann. Je nachdem, wie die Paare ihre Finanzen vorher organisiert hatten, ist es außerdem wichtig, sicherzustellen, dass beispielsweise wichtige Verträge und Kredite weiter bedient werden, wenn sich bisher der Partner um diese Zahlungen gekümmert hat. Um keine Termine zu versäumen, empfiehlt es sich deshalb, zeitnah sämtliche Kontounterlagen zu sichten. Damit verbunden ist auch zu klären, wie der oder die Hinterbliebene überhaupt finanziell dasteht, wenn zum Beispiel das Monatsgehalt des Partners wegfällt oder dessen Altersrente nicht mehr gezahlt wird. Ein umfassender Finanzcheck, welche Einnahmen und Ausgaben bleiben, was wegfällt und wie viel etwa durch die Hinterbliebenenrente neu hinzukommt, ist unbedingt zu empfehlen.

Wie bekommen Hinterbliebene die Witwen- oder Witwerrente und wie hoch fällt sie aus?
Die Witwenrente, die für viele Hinterbliebene eine wichtige Grundlage ist, um nach dem Tod des Partners den Alltag weiter finanziell bestreiten zu können, muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Die Höhe der Rente wird vom Rentenanspruch des Verstorbenen abgeleitet, bis zu 60 Prozent davon stehen der Ehepartnerin oder dem Partner zu. Sie kann allerdings gekürzt werden, zum Beispiel, wenn die Angehörigen noch berufstätig sind und ein zu hohes Gehalt bekommen. Um die genauen Vorgaben für die Rente zu klären und Hilfe beim Antrag zu bekommen, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.

Wo kann ich mir Hilfe holen, wenn ich allein mit Finanzangelegenheiten überfordert bin?
Die erste Frage wäre hier: Gibt es im Familien- oder Bekanntenkreis jemanden, der sich auskennt und bei den organisatorischen Aufgaben behilflich sein kann. Ansonsten geht es darum, vorhandene Beratungsangebote zu nutzen, zum Beispiel das der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer unsicher ist, was steuerlich zu erledigen ist, könnte im ersten Schritt beim Finanzamt nachfragen. Gerade bei größeren Entscheidungen, etwa wenn es um die künftige Geldanlage geht, kann der Besuch bei einem unabhängigen Berater sinnvoll sein.

Quelle: Stiftung Warentest
Foto: fotolia

Verträge erben: Nicht jede Versicherung endet mit dem Tod

Manchmal ist nach einem Todesfall Eile geboten, denn Lebensversicherer geben Erben maximal 72 Stunden Zeit, sich zu melden. Unfallversicherer machen sogar noch mehr Druck: 48 Stunden nach dem Todesfall muss die Meldung eingegangen sein, schreibt die Zeitschrift Finanztest. Es gibt Verträge, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht vererbt werden können – wie der Arbeitsvertrag, und natürlich der Ehevertrag. Viele lassen sich aber recht problemlos beenden oder weiterführen, wie etwa ein Mietvertrag.

Personenbezogene Versicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, enden in der Regel mit dem Tod. Auto- und Hausratversicherungen dagegen bleiben zunächst bestehen und müssen von den Erben gekündigt werden. Denn hier gilt die Gesamtrechtsfolge, erklärt die Finanztest-Rechtsexpertin Eugénie Zobel-Kowalski: „Wer erbt, übernimmt alles. Immobilien, Vermögen, Schulden – und eben Verträge.“

Welche man wie kündigt und welche sich von allein erledigen, das haben sie und ihre Kollegen übersichtlich zusammengestellt. Mit der mitgelieferten Checkliste schaffen auch Menschen, die ein Trauerfall völlig aus der Bahn wirft, sich durchzuhangeln und nichts zu vergessen. Denn manchmal bleibt nur wenig Zeit, alles zu regeln, wie das Beispiel der Unfallversicherung zeigt.

Dies berichtet die Zeitschrift Finanztest

Quelle: Zeitschrift Finanztest

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