Vorsorgeregister hat Vorteile für Ärzte und Patienten
Funktionserweiterung des ZVR trat im Januar 2023 in Kraft.
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Bürger/innen bei. Es wird bereits seit 2004 von der Bundesnotarkammer als staatliche Einrichtung geführt. Dort sind inzwischen über 5,6 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert. Bisher konnten nur Betreuungsgerichte das ZVR einsehen. Die Funktionserweiterung des ZVR beruht auf dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Erweiterung des Einsichtsrechts auf Ärztinnen und Ärzte hat greifbare Vorteile für Patient, Arzt und Betreuungsrecht.
Viele Ärztinnen und Ärzte haben es in ihrem Klinikalltag häufig mit Personen zu tun, die in einer gesundheitlichen Notsituation keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Durch eine Abfrage des Vorsorgeregisters können Ärzte nun schnell und einfach erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen ein Patient für den Notfall getroffen hat und wer für ihn Entscheidungen zum Wohl des Patienten fällen darf.
Im Hinblick auf die Betreuungsrechtsreform ist auch der Umfang des Registerinhalts erweitert worden. Seit dem 1. Januar 2023 können Bürger/innen neben Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren. Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister und zum Ärzteeinsichtsrecht finden Sie im Internet unter www.vorsorgeregister.de
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